Home arrow Zulässige Sportwaffen Samstag, 04. September 2010

Gauschießanlage Oberdorfen

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Zulässige Sportwaffen &. Munition

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 in der Gausschießanlage Oberdorfen

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 Es dürfen nur Waffen (Lang- oder Kurzwaffen)

geschossen werden, die für Kurzwaffenmunition 

ausgelegt sind.

Die maximal zulässige Mündungsenergie beträgt

2000 Joule.

                                        

Vereinseigene Waffen bzw. Munition werden nur an Vereinsmitglieder

 gem. den gesetzlichen Vorgaben ausgegeben.

Der Vorstand

 
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